Regeln für das Zusammenleben
Für uns alle gilt:
- Wir begegnen jedem mit der entsprechenden Achtung, dem notwendigen Respekt und verletzen niemanden in seiner Ehre.
- Wir grüßen, sind freundlich zueinander und helfen uns gegenseitig.
- Wir sprechen auf dem Schulgelände deutsch.
- Gewalt darf kein Mittel sein, die eigene Meinung durchzusetzen und ist nicht geeignet, Konflikte zu lösen.
- Wir halten uns an die aufgestellten Regeln und befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte, der Sekretärin, der Kursleiter des Kooperationspartners im Ganztagsunterricht, des Hausmeisterehepaars und des Reinigungspersonals.
- Wir kommen pünktlich zum Unterricht.
- Wir verhalten uns ruhig und vermeiden unnötigen Lärm. Dies gilt für den Unterricht, aber auch in Pausen und Freistunden.
- Wir halten die notwendigen Arbeitsgeräte bereit und lassen alle Gegenstände zu Hause, die den Unterricht stören.
- Wir achten auf unsere Schulbücher und Einrichtungen und halten das Schulgelände sauber.
- Wir beschädigen oder verunreinigen die Schulanlage, die Einrichtung und Schulbücher nicht mutwillig.
- Wir toben in der Aula und den Gängen nicht herum. Das stört und gefährdet die anderen.
- Wir unterlassen alles, was Mitschülerinnen und Mitschüler und deren Gesundheit schädigen könnte.
- Wir vermeiden soweit als möglich jeden Müll und helfen bei der Trennung des anfallenden Mülls mit.
Verhaltensregeln
Verhalten auf dem Schulweg
- Im Interesse der eigenen Gesundheit und der anderer Verkehrsteilnehmer ist verkehrsgerechtes Verhalten eine Selbstverständlichkeit. Um den Versicherungsschutz zu gewährleisten ist der direkte Weg zur Schule zu wählen.
- Durch rücksichtsvolles Verhalten an den Haltestellen wie auch im Bus oder der S-Bahn respektieren wir die Rechte der anderen Fahrgäste.
- Den Anordnungen der Busfahrer, der Schülerlotsen und der Coolrider ist Folge zu leisten.
- Wenn die Busse am Morgen in den Außenorten nicht fahrplanmäßig verkehren, müssen die Schüler/innen 30 Min. an der Haltestelle warten. Verkehrt auf einer Linie am Vormittag kein weiterer Bus und gibt es keine andere Möglichkeit in die Schule zu gelangen (z. B. S-Bahn in der Nähe), entfällt für diese Schüler/innen an diesem Tag der Unterricht.
- Fahrräder sind grundsätzlich in den Fahrradständern abzustellen.
Verhalten bei extremen Witterungsbedingungen
- Ein Schulausfall bei extremen Wetterbedingungen wird vom Schulamt geregelt. In diesem Fall werden Eltern und Schüler der betroffenen Schulen am Morgen über Radio zentral informiert. Nicht immer fällt der Unterricht an allen Schulen aus. In Altdorf beispielsweise kann die Situation anders sein als in Hartenstein. Deshalb sind für einzelne Landkreisbereiche auch unterschiedliche Entscheidungen möglich.
- Bitte haben Sie Verständnis, dass die Schule oder die Verkehrsunternehmen am frühen Morgen meist noch nicht in der Lage sind, eine Auskunft zur Verspätung etc. zu erteilen.
- Zu Hause: Die Eltern treffen die Entscheidung, ob sie Ihr Kind zur Schule schicken.
- An der Bushaltestelle: Wenn das Kind mit dem Bus befördert wird, muss es bei Busverspätungen 30 Minuten an der Haltestelle warten, bevor es nach Hause zurückgehen kann.
- Eltern treffen bitte mit Ihren Kindern eine Absprache, falls der Bus nicht kommt und das Kind nach Hause zurückkehrt. Die Schulen nimmt (auch bei Klassenarbeiten) in diesem Fall Rücksicht, da das Wohl und die Gesundheit der Kinder immer Vorrang haben.
- Die Eltern melden ihr Kind telefonisch bei der Schule ab, falls es zu Hause bleibt.
- Im Bus: Sollte sich ein Kind bereits im Bus befinden, so entscheidet der Busfahrer vor Ort, ob die Witterungsverhältnisse eine Fortsetzung der Fahrt erlauben. In diesem Fall entscheidet der Busfahrer auch, ob er zum Ausgangspunkt der Fahrt zurückkehren wird oder an der letzten befahrbaren Haltestelle hält. Sollte es zum Abbruch einer Fahrt oder einem Ausfall einer Anschlussfahrt kommen, so können Kinder über 14 Jahre auf Wunsch an der letzten befahrbaren Haltestelle den Bus verlassen. Kinder unter 14 Jahre verbleiben im Bus, bis sie abgeholt werden können.
- Wichtig: Eltern klären mit Ihrem Kind (auch den über 14-jährigen Schülern!) im Vorfeld, wie Sie erreichbar sind, wohin Ihr Kind gegebenenfalls gehen soll.
- In der Schule: Kinder, die zur Schule kommen, werden durch die anwesenden Lehrer beaufsichtigt.
- Eltern treffen mit Ihren Kindern rechtzeitig interne Absprachen, um die Sicherheit ihrer Kinder zu gewährleisten.
(Diese Regelung folgt – auch im Wortlaut – der Anweisung, die das Staatliche Schulamt zusammen mit dem Landratsamt für das Verhalten bei extremen Witterungsverhältnissen an die Schulen weitergegeben hat)
Vor dem Unterricht
- Alle Schüler/innen sind spätestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn (7.45 Uhr) in ihrem Klassenzimmer.
- Nach der 1. Stunde gilt: Der Aufenthalt in den Vorräumen zu den Klassenzimmern ist erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn gestattet. Hier ist vor dem Stundenwechsel unbedingt Ruhe zu bewahren, um den laufenden Unterricht nicht zu stören.
- Bis 7.45 Uhr bleiben alle Schüler/innen in der Aula.
- Fachräume dürfen erst zusammen mit der Lehrkraft betreten werden.
- Wenn 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft im Klassenzimmer ist, verständigt der Klassensprecher die Schulleitung.
- Die Galerie ist grundsätzlich kein Aufenthaltsraum.
- Der Aufenthalt in den Vorräumen zu den Klassenzimmern ist erst 5 Minuten vor Unterrichtsbeginn gestattet. Hier ist vor dem Stundenwechsel unbedingt absolute Ruhe zu bewahren, um den laufenden Unterricht nicht zu stören.
Die Pausen
- Die Schüler können von Dezember bis zu den Zwischenzeugnissen selbst entscheiden, ob sie die Pause in der Pausenhalle oder im Freien verbringen möchten. Bei extremen Witterungsverhältnissen kann es vorkommen, dass die Pause nicht im Freien möglich ist, es erfolgt dann eine Durchsage.
- Vom ersten Montag nach den Zwischenzeugnissen bis zum letzten Schultag im November: Wenn es die Witterung zulässt, findet die Pause grundsätzlich auf dem Pausenhof statt. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Durchsage.
- Die Treppenhäuser und Gänge sind keine Aufenthaltsräume – auch nicht während der Hauspause. Die Aula ist Ruhezone. Die Regelung gilt ganzjährig.
- Während der Pausen darf der Schulhof nicht verlassen werden, auch nicht in Richtung Leibniz-Gymnasium oder Bushaltestelle.
- Der Vorplatz der Turnhalle gehört nicht zum Pausenhof und darf in der Pause nicht betreten werden.
- Wer den Pausenverkauf nutzen möchte, muss dies zu Beginn der Pause tun.
- Der Gang zur Toilette soll, wenn möglich, zu Beginn der Pause erledigt werden.
- Rücksichtsvolles Verhalten in den Pausen ist selbstverständlich.
- Den Anordnungen der Schülerordner ist Folge zu leisten.
Mittagspause und Freistunden
- Fahrschüler/innen dürfen mittags (bei Nachmittagsunterricht) das Schulhaus nur verlassen, wenn eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorliegt. Diese ist der Klassenlehrkraft vorzulegen.
- Das Gleiche gilt für Altdorfer Schüler/innen, die mittags nicht nach Hause können.
- Alle übrigen Schüler/innen halten sich während der Mittagspause in der Aula auf, dies gilt auch für Freistunden.
- Die Treppenhäuser, die Galerie und die Gänge dürfen zum Aufenthalt in der Mittagspause oder während der Freistunde nicht verwendet werden.
Nach dem Unterricht
- Nach der letzten Unterrichtsstunde werden alle Stühle auf die Tische gestellt und der Unterrichtsraum sauber verlassen.
- Nach Unterrichtsende ist das Schulhaus sofort zu verlassen. Fahrschüler/innen, deren Busse oder S-Bahnen später fahren, dürfen sich in der Aula aufhalten. Entsprechendes gilt für den Nachmittags-unterricht.
Erkrankung – Fernbleiben aus zwingendem Grund
Mitteilungspflicht
- Bei Teilnahmeverhinderung eines Schülers am Unterricht oder sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ist unverzügliche schriftliche Verständigung der Schule durch die Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten unter Angabe der Gründe erforderlich.
- Nach fernmündlicher Verständigung ist schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen.
Unentschuldigtes Fernbleiben
- Bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülern muss die Schule sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis setzen und darauf hinweisen, dass sie für weitere Maßnahmen verantwortlich sind.
Bescheinigungen und Atteste
Bescheinigungen und Atteste sind nur auf Verlangen der Schulleitung vorzulegen.
- In folgenden Fällen kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangt werden:
- bei mehr als 3 Tagen des Fernbleibens
- bei auffälliger Häufung krankheitsbedingter Schulversäumnisse oder wenn Zweifel an der Erkrankung bestehen
Wird das Zeugnis nicht vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.
Abbruch des Unterrichtsbesuchs aus gesundheitlichen Gründen
- In einem ersten Schritt wird das Sekretariat versuchen telefonisch mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, um diese zu bitten, ihr Kind abzuholen. Wenn sie verhindert sind, können sie auch eine Person ihres Vertrauens beauftragen. Diese sollte sich dann in der Schulleitung melden.
Maßnahmen, falls das erkrankte Kind nicht abgeholt werden kann:
- Falls es nicht möglich ist, das kranke Kind abzuholen, wird die Schule versuchen, das Kind solange zu betreuen, bis es abgeholt werden kann.
- Falls es nicht möglich ist, das Kind von einer Betreuungsperson im Krankenzimmer zu beaufsichtigen, wird versucht, das Kind im Unterrichtsraum zu betreuen.
Hinweis: Die Schule hat für Betreuungsaufgaben dieser Art kein eigenes Personal. Die Betreuung im Krankenzimmer ist in der Regel daher leider nicht möglich.
- Ist keine der oben genannten Verfahren möglich, sind wir im Hinblick auf die Gesundheit des Kindes gezwungen, den Rettungsdienst zu verständigen.
- Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Schule kranke Kinder nicht dauerhaft betreuen und auch nicht für den Transport nach Hause sorgen kann und darf.
Versicherungsschutz und Haftung
- Unfälle auf dem Schulweg oder dem Schulgelände sind wegen des Versicherungsschutzes umgehend den Aufsicht führenden Lehrkräften oder dem Klassleiter bzw. der Klassleiterin zu melden.
- Für Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
- Fundsachen sind beim Hausmeister oder im Sekretariat abzugeben.
Sicherheit und Ordnung auf dem Schulgelände
- Das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis verlassen werden.
- Kaugummikauen ist im gesamten Schulbereich nicht erlaubt.
- Die Benutzerordnung der Computerordnung des Schulhauses ist zu beachten.
Angemessene Bekleidung
Wir wollen Anstand, Sitte und Ehrgefühl anderer Menschen respektieren. Wir bemühen uns daher, bei unserer Kleidung darauf zu achten, auf die Gefühle anderer Rücksicht zu nehmen.
Ganztag
Für den Ganztag gelten uneingeschränkt die Regeln der Hausordnung, auch während der Freizeit. Darüber hinaus gibt es folgende zusätzliche Regelungen den Ganztag betreffend.
- Kernstück des Ganztags ist die gemeinsame Lern- und Studierzeit, die die Hausaufgaben ersetzt und Gelegenheit gibt, Erlerntes zu üben und zu vertiefen. Deshalb ist die Pflicht jedes Schülers, aktiv mitzuwirken. Insbesondere muss das Recht der Mitschüler auf ungestörtes Arbeiten respektiert werden.
- Die Teilnahme am gemeinsamen Mittagessen ist verpflichtend.
- Beim Anstellen und während des Essens nehmen wir Rücksicht aufeinander.
- Während der Freizeit bleiben die Schüler in den beaufsichtigten Zonen. Der Aufenthalt im Außen- und Sportgelände ist nur bei schönem Wetter und mit geeigneter Kleidung möglich.
- Den Anweisungen der Aufsichtspersonen ist unbedingt Folge zu leisten.
- Ein weiteres Kernstück des Ganztags sind die Projekte. Die Schüler verhalten sich diszipliniert, so dass deren ungestörter Ablauf nicht gefährdet wird. Insbesondere bringen sie nötige Materialien oder Sportkleidung mit. Den Anweisungen der Projektleiter ist Folge zu leisten.
- Unterrichtsende im Ganztag ist um 16.00 Uhr.
Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien
- Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien sind im Schulgebäude und auf dem Schulgelände auszuschalten. Ein eingeschalteter, auch stumm geschalteter Apparat ist ein störender Gegenstand. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon einbehalten werden, er wird nur an die Erziehungsberechtigten des Schülers zurückgegeben.
- Die unterrichtende oder außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen zur Benutzung von Mobilfunktelefonen und sonstigen digitale Speichermedien gestatten.
- Bei Prüfungen (QA, M-Prüfungen) stellt schon das Mitführen eines ausgeschalteten Mobilfunktelefons das Bereithalten eines unerlaubten Hilfsmittels dar.
- Die Durchsuchung von Schultaschen nach eingeschalteten Handys ist ebenso rechtswidrig wie die Aufforderung, gespeicherte Daten oder Bilder sehen und kontrollieren zu wollen.
Bitte beachten Sie daher: Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder andere menschenverachtende Darstellungen ausgetauscht oder angeschaut werden, wird durch die Schulleitung die örtliche Polizei zu verständigt.
Besteht Verdacht, dass der Gegenstand zu einer Straftat verwendet wurde, verwendet werden sollte oder aus einer Straftat stammt, wird die Kriminalpolizei verständigt.
(Die Regelung folgt den Bestimmungen des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetztes (Art. 56 (5) BayEUG) und dem kultusministeriellen Schreiben Nr. III/I-0 4002-6/035 394 vom 4.4.2000)
Allgemeine Hinweise
- Schulfremden Personen ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet.
- Ehemalige Schüler/innen und andere Gäste müssen sich zu Beginn ihres Besuches in der Schulleitung anmelden. Dies gilt für das gesamte Schulgelände, für den Innen- genauso wie für den Außenbereich.
- Auf das Verbot des Warenhandels und ungenehmigter Sammlungen wird hingewiesen.
- Kopfbedeckungen sind in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt.
- Ohne Genehmigung der Schulleitung dürfen weder Druckschriften verteilt noch Plakate ausgehängt werden.
- Für das Verhalten der Schüler/innen außerhalb der Schule tragen die Erziehungsberechtigten gemäß den gesetzlichen Vorschriften die Verantwortung. Die Schule ist jedoch berechtigt auch das außerschulische Verhalten im Rahmen der Schulordnung bei ihren Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Neufassung, gültig ab 07. Dezember 2015
Astrid Boekamp, Schulleiterin